Die Konzeption eines optimalen Praxisgrundriss berücksichtigt die Funktionalität, Effizienz einer Arztpraxis sowie die Patientenbedürfnisse.
Die Bedeutung einer zweckorientierten Praxisplanung:
Die Überzeugung unerfahrener Planer und Architekten, dass Patientenerlebnis als oberste Priorität zu setzen, stellt eine falsche Vorstellung über die Aufgabe bei der Gestaltung eines optimalen Praxisgrundrisses dar. Eine medizinische Einrichtung hat primär das Ziel, eine optimale Gesundheitsversorgung bereitzustellen, und sollte sich bei der Konzeption nicht auf architektonische Highlights konzentrieren.
Die erste Priorität einer Arztpraxis ist es, den Anforderungen und Wünschen der Nutzer gerecht zu werden und eine bestmögliche fachliche, personelle und medizinisch-technische Gesundheitsversorgung zu bieten. Das Patientenerlebnis sollte durch den Zweck und nicht durch das Praxisdesign bestimmt werden. Allerdings ist es möglich, den Leitsatz „Form follows function“ anzuwenden, indem man dem Projekt ausreichend Zeit und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt und dabei die Funktionalität der Praxis weiterhin im Fokus behält.
Ein optimaler Praxisgrundriss hängt von den fachspezifischen Anforderungen, der Medizintechnik und den individuellen Bedürfnissen einer Praxis ab. Einige Faktoren, die bei der Gestaltung des Grundrisses zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der Nutzfläche, dem Tragwerk und der Gebäudehülle. Weitere Einflüsse auf die Planung haben notwendige Flure, bauliche Rettungswege sowie die Barrierefreiheit.
Ein optimaler Praxisgrundriss bietet ausreichend Ressourcen und Funktionalität
Beim Neubau oder Umbau von Praxisräumen setzen Mediziner*innen je nach Budget, Fachrichtung und persönlicher Vorliebe auf ein individuelles Praxisdesign. Die perfekte Materialauswahl, das Interieur und die gesamte Praxisarchitektur sollen der künftigen Wirkungsstätte, dass gewisse Extra verleihen.
Eine mögliche Nominierung zum jährlichen Praxisdesign-Preis qualifiziert in den seltensten Fällen zu einem optimalen Praxisgrundriss. Der Ausdruck „Form follows function“ ist ein bekannter Leitsatz aus dem Produktdesign und der Architektur. In Hinblick auf die Praxisorganisation, effiziente Arbeitsabläufe und einer wirtschaftlichen Ressourcennutzung ist dieser bewährte Leitsatz nicht so leicht umzusetzen.
Scheinbar banale Dinge, wie die tägliche Unterhaltsreinigung, die Flächendesinfektion oder zyklusmäßige Wartung sollten ohne weiteren Mehraufwand erbracht werden können. „Sieht schön aus, ist aber unpraktisch“ sollte nicht zum Leitsatz werden. Eine Praxisplanung und der Weg zum optimalen Grundriss sind mit vielfältigen Kompromissen verbunden. „Form follows function“ ist definitiv machbar und setzt voraus, dass Sie diesem Wunsch den zeitlichen und finanziellen Raum geben, aber ihre Priorität weiterhin bei der Praxis-Funktion ansetzen.
Der optimale Praxisgrundriss funktioniert langfristig und bietet Raum für eine organische Praxisentwicklung.
Zu Beginn der Konzeption des neuen Praxisgrundriss ist das Augenmerk auf die notwendigen Funktionen der medizinischen Einrichtung zu richten. Für welche Zwecke sollen ihre künftigen Praxisräume dienen? Dazu zählen die Fachrichtung, die dazugehörigen fachspezifischen Funktionsbereiche und technische Ausstattung. Die hierzu benötigten Räume und Funktionsbereiche der Praxis lassen sich zunächst tabellarisch auflisten.
Eine optimale Praxisplanung minimiert unwirtschaftliche Verkehrsflächen und sorgt für eine gute Orientierung der Patienten.
Nach der Zusammenfassung der sachlichen Fakten und der notwendigen Rahmenbedingung für ihren optimalen Praxisgrundriss, kommt ihre individuelle Arbeitsweise, Anforderungen an die Praxisorganisation, personellen Qualifikationen und Stärken, sowie die technische Ausstattung hinzu.
1. Zweck der Praxis = Fachrichtung
2. Fachspezifische Funktionsbereich erfassen (z.B. Behandlung XY, Therapie, Röntgen)
3. allgenmeine medizinische Praxisbereiche ergänzen (z.B. Empfang, Warten, Lager)
4. individuelle Raumanforderungen (z.B. Arztbüro, Dusche, Abrechnung)
Der optimale Praxisgrundriss erfüllt die allgemeingültigen baurechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Vorschriften.
Hinzu kommt die Einhaltung landesbaurechtlicher Vorgaben, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Empfehlungen, welche in großen Teilen unabhängig von ihrer medizinischen Fachrichtung als allgemeingültig gelten und im Praxisgrundriss anzuwenden sind.
Der optimale Praxisgrundriss ist ein optimaler Arbeitsplatz.
Besondere Fach- und gerätespezifische Funktionen und Ausstattungen für Zahnmedizin, Radiologie, Chirurgie, BG-Praxen und anderer Disziplinen, sind im Detail erweitert anzuwenden. Neben der DIN 18040-1 für barrierefreien Bauen, ergeben sich zahlreiche Vorgaben an Raumgrößen, Raumarten und Beschaffenheiten laut der Arbeitsstättenrichtlinie(n) ASR.
5. Raumprogramm zusammenfassen
6. Raum-/ Flächenbedarf ermitteln
Anhand des tabellarisch zusammengetragen Raumprogramm, können nun die ersten Ideen vom Praxisgrundriss, der Raumstruktur, Größe, Funktion und Lage der Funktionsbereiche in der künftigen Praxis vorgenommen werden.
Die optimale Praxisfläche hat einen hohen Tageslichtanteil im Verhältnis zur gesamten Nutzfläche.
Dies lässt sich beispielsweise in unterschiedlichen Farben (Zonen) und Größen (Räume) in einem Funktionsschemata auf dem Papier ausprobieren. Alternativ erfolgen diese Überlegungen nicht auf dem weißen Papier, sondern bereits im Grundrissplan einer Nutzungseinheit oder Neubauprojekt.
Vorgaben und Begrenzungen durch bekannte bauliche Strukturen, Zugangswege und Verkehrsflächen machen den Entwurf des Praxisgrundriss nicht unbedingt einfacher – bieten jedoch wichtige Rahmenbedingungen und Orientierungshilfen.
Wesentlich hierbei ist der Anteil an Tageslicht im Verhältnis zur Grundfläche.
7. Anordnung und Lage der Räume nach Funktion und Tageslicht
8. Planung der Verkehrsflächen und künftigen Laufwege
Die optimale Praxisfläche bietet Pufferzonen für ein ungestörtes und konzentriertes Arbeiten.
Neben der Zuordnung der Räume zueinander ergibt sich eine gewisse Logik der Praxiszonierung.
Das erste Drittel der Praxis gehört ihren Patienten. Zwischen Eingang und Empfang, Garderobe, Wartebereich und Patienten-WC kann sich der Praxisbesucher frei bewegen, ohne den nachfolgenden Praxisablauf zu beeinflussen.
Der optimale Praxisplanung umgeht einen Flaschenhals vor dem Empfangsbereich und bietet Pufferzonen.
Im Zentrum jeder Praxis steht der Empfangstresen. Der Praxisempfang steht im Mittelpunkt für die Kommunikation und Organisation in der gesamten Praxis. Damit dieser wichtige Ort seinen Aufgaben gerecht werden kann, sind zwei Punkte zu beachten.
1. Der Empfangstresen einer Arztpraxis ist kein Büroarbeitsplatz. Die Praxisverwaltung, Abrechnung, Dokumentation etc… hat an angrenzender, aber anderer und geschützter Stelle zu erfolgen. In größere Mehrbehandlerpraxen kann der Empfangstresen in ankommende und die Praxis verlassende Patienten organisatorisch unterteilt werden. Dies setz aber auch die dauerhafte Besetzung des Empfangs, mit zwei Mitarbeiter*in voraus. Solch eine personelle Präsenz am Empfangstresen scheidet in der Einbehandlerpraxis theoretisch aus, ist aber Alltag, da an diesem Ort oftmals die restliche Praxisverwaltung verrichtet wird.
2. Der Praxisempfang hat vor und hinter dem Tresen über ausreichend Raum zu verfügen. Dies betrifft insbesondere den Raum vor den Empfangstresen. Hier entscheidet die Raum- und Praxisplanung und die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche, ob der Empfangsbereich der Flaschenhals der Praxis wird, oder nicht. Dieser Aspekt lässt sich bereits durch Pufferzonen lenken und organisatorisch steuern.
Der optimale Praxisgrundriss ist in unterschiedliche Zonen unterteilt, die der Patient nur nach Aufforderung betreten kann.
Die restlichen zwei Drittel der Praxisfläche darf der Patient nur nach Aufforderung betreten können. Die Pufferzonen und räumliche Distanz schafft Ruhe, erhöht die Konzentration im hinteren Arztbereich der Praxis.
Der Arztbereich nimmt mit Sprech-, Untersuchungs-, und Behandlungsräumen ein Drittel des hinteren geschützten Teils des Praxisgrundriss ein.
Delegierbare und damit selbstständige Tätigkeiten, die durch das medizinisches Fachpersonal erbracht werden, erfolgt in zwischengelagerten Funktionsbereichen. Dazu zählen das Labor, Multifunktionsbereiche, Blutentnahme oder Urindiagnostik mit unmittelbarer Anbindung zum öffentlichen Praxisbereich und Empfangstresen haben.
Die allgemeinen Praxisverwaltungsbereiche wie Personalraum, Umkleide, Personal-WC, Lager oder Technik sind abseits und funktionsbezogen zueinander anzuordnen. Der Personalraum kann idealerweise in Blickweite zum Praxisempfang angeordnet werden, ebenso der geschützte Schreibarbeitsplatz (Backoffice). Das Personal-WC und die Umkleide wiederum sind in einem für Patienten nicht einsehbaren Praxisteil einzuplanen.
Labor-/ Durchreiche
In Praxen mit Urindiagnostik hat sich die räumliche Angrenzung vom Personal-WC zum Praxislabor mittels Labor-/ Durchreiche als diskret und allseits bewährt durchgesetzt. Durchreichen oder Schleusen ermöglichen beispielsweise die Übergabe von sterilen oder unsterilen Instrumenten in der Instrumentenaufbereitung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um einen Umzug in neue Räumlichkeiten einer Dermatologischen Praxis in NRW. Ich würde mich gerne informieren, ob Sie auch in NRW Praxen betreuen.
Mit freundlichem Gruß
Frau Dr. xxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Frau Dr. xxxxxxxxxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Können Sie uns bitte mitteilen, für welche Leistungen genau Sie Unterstützung wünschen?
Geht es Ihnen um:
• die Beratung
• Planung- und Errichtung der neuen Praxisräume
• den Praxisumzug
• die Praxiseinrichtung
• Ausstattung und Gestaltung
• oder die Überwachung und Koordinierung im allgemeinen?
Gern können wir hierzu auch telefonieren. Sie erreichen mich unter: +49 341 – 33 73 33 10
Unter dem folgenden Link finden Sie zahlreiche Ansprechpartner für Praxisplanung und Ausführung in Nordrhein-Westfalen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Brummer
Sehr geehrter Herr Brummer,
mich würde interessieren, welche Verpflichtungen ein Vermieter bezüglich der Nutzung seiner Räumlichkeiten als Arztpraxis hat.
Welche Vorschriften muss er für die Elektroinstallation einhalten? Was bezüglich der Rettungswege und Brandschutz?
In der von mir übernommenen Praxis wurde seit 50 Jahren nicht renoviert, die Telefonkabel sind mit der Hand zusammengedreht. Was kann ich vom Vermieter aus arbeits- und versicherungstechnischen Gründen verlangen zu investieren?
Guten Tag,
ihre Anfrage zu entnehmen, möchten Sie gerne die Möglichkeiten prüfen und kennen lernen, die Sie ggf. gegenüber dem Vermieter als „seine Pflicht“ durchsetzen können. Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass wenn der Vermieter Ihnen die Räume als Arztpraxis vermietet, so müssen diese hierfür auch „geeignet sein“. Damit öffnet sich jedoch ein breites Feld an rechtlichen Aspekten, Vorschriften, Normen und Empfehlungen.
So etwas sollte bereits im Vorfeld einer Praxisübernahme geklärt werden.
Um ihnen dennoch Möglichkeiten aufzeigen zu können, welche Punkte und Aspekte Sie dem Vermieter entgegenbringen können, müsste zuerst eine Bestandsaufnahme (Anamnese) durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Brummer
Guten Abend, können Sie mir sagen wo ich nachlesen kann, ob man als Heilmittelerbringer (Logopädie und Ergotherapie) explizit eine Praxisfläche mieten muss, oder ab eine Bürofläche ausreichend ist?
MfG
Hallo Frau Bessler,
vielen Dank für ihre Anfrage. Direkt nachlesen können Sie dies nicht. Eine Praxisfläche per se gibt es nicht, außer diese wurde baurechtlich als solche schon einmal genehmigt.
Eine „Gewerbefläche = Büro“ ist insofern ausreichend für den Betrieb einer Logopädie und Ergotherapie, wenn diese den verschieden gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entspricht oder umgebaut wird.
Dabei spielen aus baurechtlicher Sicht viele Faktoren hinein:
• Fläche/ Größe der Nutzungseinheit
• Anzahl Beschäftigte
• Anzahl Patienten
• Gebäudeklasse
• Flucht- und Rettungswege
• Barrierefreiheit
• weiter Punkte, je nach örtlicher Situation und Aufgabenstellung
Vorgaben ergeben sich durch Zulassungsvoraussetzungen der GKV an die Anzahl, Art und Größe der notwendigen Funktionsbereiche = Therapieräume, Wartebereich, Toiletten etc. … zum Betrieb einer Logopädie und Ergotherapie.
Diese überschneiden sich in Teilen auch mit den Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten.
Wenn Sie ohne Praxispersonal arbeiten, erleichtert Sie dies bspw. um sonst notwendige Räume wie Personal-WC, Pausenraum, Umkleide usw. ….
Ein weiterer Aspekt ist, ob der Vermieter ihnen die Büroräume offiziell als Praxisräume vermietet. Wenn er dies tut, hat er auch dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten als solche auch genutzt werden dürfen.
Viele Grüße, Holger Brummer
Guten Tag, beim Grundriss, der oben auf dem Foto zu sehen ist, fällt mir eine Dusche auf. Für welche ambulanten medizinischen Einrichtungen ist eine Dusche vorgeschrieben? Danke!
Guten Tag,
eine Dusche ist in Arztpraxen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weder die Arbeitsstättenverordnung noch die Richtlinien des Robert Koch-Instituts erfordern das Vorhandensein einer Dusche in einer Arztpraxis. Die Entscheidung, ob eine Dusche bei der Planung einer Praxis berücksichtigt wird, liegt in der Verantwortung des Praxisbetreibers/in und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Spezialgebiet der Praxis oder dem Bedarf der Patienten.
Allerdings kann das Vorhandensein einer Dusche in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wie beispielsweise in chirurgischen Praxen mit Bettenzimmern, in denen Patienten und Personal über Nacht in der Praxis verweilen. Hierbei kann sowohl eine Dusche im Bereich des Patienten-Bads vorgesehen werden, als auch eine separate Dusche für das Personal. In anderen Fällen hängt die Entscheidung ab, ob eine Dusche vorhanden sein sollte, von individuellen Faktoren ab und liegt in der Verantwortung des Praxisbetreibers/in.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.