Brandschutz in der Arztpraxis bedeutet auch die passende Anzahl und Typen von Feuerlöscher bereitzustellen.

Das noch nie ein Brand in ihrer Arztpraxis ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass in der Praxis ein Brand entstehen kann. Daher ist es unentbehrlich die richtigen Feuerlöscher in der Praxis vorzuhalten. Die Ursachenstatistik für Brandschäden weist Elektrizität mit 32 % als häufigste Brandursache aus. Danach folgen menschliches Fehlverhalten und zahlreiche weitere mögliche Ursachen zur Brandentstehung in einer Arztpraxis.

Brandschutzes in der Arztpraxis

Die passende Anzahl von Handfeuerlöscher ist eine Seite des Brandschutzes in der Arztpraxis. Als zweiter Aspekt sind die notwendigen Fluchtwege und die besondere Anforderungen die an Rettungswege gestellt werden zu nennen.

Tipp: Um Brände frühzeitig zu erkennen, bieten Rauchwarnmelder ein wichtige technische Unterstützung.

So viele Feuerlöscher werden in einer Praxis mindestens benötigt.

Jeder Arbeitgeber hat nach ASR A2.2 Punkt 5.2 Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen.

Zur Grundausstattung einer Praxis zählen tragbare Handfeuerlöscher. Die Anzahl und der Typ hängen von der Praxiseinrichtung, Ausstattung = Brandlasten und der Praxisgrundfläche ab.

Brandlasten und Brandklassen in der Arztpraxis bestimmen

Gibt es erhöhte Brandlasten in der Arztpraxis? In der DIN EN 2:2005-01 wird in 5 Brandklassen unterteilt. In der Arztpraxis kommen die Brandklasse A + ggf. Brandklasse C zum Tragen.

In der Praxis lassen sich die Praxisausstattung und Einrichtung als brennbare Stoffe einordnen. Hier kommt die Brandklasse A für Brände fester Stoffe wie Holz, Kunststoffe und Textilien der Praxiseinrichtung sowie Papier zum Einsatz.

Medizinische Gase und Laborgase können brennbar sein

Werden in der Praxis brandfördernde Gase gelagert? So müssen die Feuerlöscher auch die Brandklasse C abdecken. Zu den brandfördernden medizinischen Gasen zählen Sauerstoff, Distickstoffoxid (Lachgas), Gemische von Sauerstoff und Distickstoffoxid sowie mit Sauerstoff angereicherte Luft.

Bei Laborgasen ist die Liste der verwendeten Gasarten länger und werden zwischen brennbar und brandfördernd unterschieden. Hier ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung auszuführen.

Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wie Medizintechnik, medizinische Geräte oder die immer komplexer werdende Praxis-IT wird in keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen.

Tipp: Elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen (jährlich) und bei Nichtgebrauch vom Stromnetzt trennen. Dies kann teilw. über einen Praxishauptschalter erfolgen.

Brandklasse(n) und Grundfläche der Arztpraxis

Die Löschmitteleinheiten (LE) = Löschvermögen bzw. Leistungsfähigkeit)) steht in Verhältnis zur Grundfläche der Arztpraxis m². Eine Praxisfläche bis 200 m² Grundfläche benötigt 12 LE, bis 300 m² Grundfläche sind es 15 LE. In größeren Praxen mit Laufweglängen > 20 m sind die ermittelten LE auf die Anzahl der notwendigen Handfeuerlöscher zu verteilen. Beispiel: Praxis bis 300 m² Grundfläche mit Laufweglänge > 20 m mit zwei Handfeuerlöscher mit je 9 LE = 18 LE oder drei Feuerlöscher zu je 6 LE.

Nachzulesen in Technische Regeln für Arbeitsstätten | Maßnahmen gegen Brände A2.2
LINK: ASR A2.2

Kriterien zur Bestimmung zur Anzahl/ Größe und Typ Handfeuerlöscher in der Arztpraxis:

  • Brandklasse(n) A/B/C
  • Grundfläche bis m²
  • Laufweglänge < 20m
  • Löschmitteleinheiten [LE]
  • Wo sind Feuerlöscher in der Arztpraxis anzubringen?

Wo und wie sind Feuerlöscher in der Arztpraxis anzubringen

Feuerlöscher in der Arztpraxis müssen gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht werden. Hierzu bieten sich der Praxisflur (Fluchtweg), öffentliche Praxisbereiche und den Ausgängen ins Freie an. Da in der Praxis der Empfangstresen in der Regel dauerhaft besetzt ist, zentral angeordnet und durch „fachkundige“ Mitarbeiter*in besetzt ist, bietet sich dieser Bereich zum Aufstellen Handfeuerlöscher besonders gut an.

In größeren Praxen mit mehr als nur einem Handfeuerlöscher darf die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m Laufweglänge betragen.

Feuerlöscher sollen so angebracht werden, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können. Als Griffhöhe werden 0,80 m bis 1,20 m empfohlen.

Tipp: Im Bereich von Servern sollte zusätzlich ein CO2-Löscher vorhanden sein. Er löscht rückstandsfrei und verursacht keine Brandfolgeschäden. Achtung: Es besteht jedoch Vergiftungsgefahr durch das verwendete Gas!

Übersichtstabelle zur Orientierung.

Beispiel Arztpraxis nach m²:

Praxisfläche Löschmitteleinheiten Brandklasse A Brandklasse B
bis 200 m² 12 [LE] 43A 183B
bis 300 m² 15 [LE] 55A 233B
bis 400 m² 18 [LE] 55A 233B

Ermittlung der vorhandenen Brandklassen

Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer
Brandklasse C: Brände von Gasen, Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas
Brandklasse D: Brände von Metallen Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

Auf der Website der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe finden Sie ein Programm zur Ermittlung der notwendigen Zahl der Feuerlöscher.

(Link im Logo BGN)

Im Konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachmann zur Beurteilung der Brandklassen und Brandlasten in Ihrer Praxis und der erforderlichen Löschmitteleinheiten als Grundausstattung an Feuerlöschern.

*Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.