Das Immobilienportal für Heilberufe. Praxisflächen in Ihrer Region
Die 10 größten Immobilienportale in Deutschland mit Immobilienscout24.de und Immowelt.de an der Spitze beinhalten die gesamt Fülle an Immobilienarten zum Kauf oder Miete. Für Existenzgründer*in oder bereits niedergelassene Mediziner*in, die auf der Suche nach geeigneten Praxisflächen sind, wird es auf den großen Portalen schnell unübersichtlich. Zum einen werden aus Unwissenheit oder Hoffnung auf einen vermeintlichen Vermarktungserfolg Flächen als „Büro/-Praxisfläche“ inseriert, welche von Grund auf als nicht geeignet bezeichnet werden können. Zum weiteren muss eine potenzielle Praxisfläche grundlegende baurechtliche, technische und konstruktive Rahmenbedingungen erfüllen. Mit seinem Projekt PraxisStandort.de ist der Initiator Holger Brummer, ein erfahrener Unternehmer, Experte und Ansprechpartner für Heilberufe, angetreten um Medizinern und der Immobilienwirtschaft die erfolgreiche Praxisstandortsuche und Vermarktung zu ermöglichen.
Folgende Grundvoraussetzungen muss eine Immobilie und potenzielle Praxisfläche erfüllen, um als solche auf PraxisStandort.de zu erscheinen.
Nutzfläche
Die Nutzfläche sollte zwischen 150 m² bis 400 m² betragen. Wobei es hier je nach medizinischer Fachrichtung, Anzahl der Behandler und Praxiskonzept eine große Spannbreite gibt. Eine Hausarztpraxis mit zwei Sprechzimmern, einem Labor und einem Multifunktionsraum für einen Arzt oder Ärztin kommt mit 135 – 150 m² gut aus. Eine Zahnarztpraxis mit 4 Behandlungsräumen ist mit mindestens 200 m² gut beraten. Bei anderen Fachrichtungen wie beispielsweise der Chirurgie können schnell 300m² und mehr sein.
freie Planbarkeit
Die reine Größenangabe der zur Verfügung stehenden Praxisfläche steht in Abhängigkeit mit dem tatsächlichen Gebäudeschnitt und der freien Planbarkeit innerhalb der Nutzfläche. In einem Gründerzeithaus/Altbau unterliegt die Planungsfreiheit in der Regel mehr Kompromissen als in einem klassischen Stahlbetonbau mit wenigen Tragwerkselementen und frei veränderbaren Leichtbauwänden.
Tageslichtanteil
Der Tageslichtanteil ist ein weiterer Entscheidender Faktor zur Bestimmung einer optimalen Praxisfläche. Immobilienflächen die sich als Praxisfläche eignen sollen, benötigen daher mindestens einen 2-seitigen Tageslichtanteil, über Eck oder gegenüberliegend. Ein 3-seitiger oder umlaufender Tageslichtanteil vergrößert in der Regel die Planungsfreiheit und bietet bessere Voraussetzung für eine optimale Grundrisskonzeption.
Barrierefreiheit
Das relevanteste und damit auch als K.O.-Kriterium zu bezeichnete „Eigenschaft“ einer Immobilie ist die barrierefreie Zuwegung vom öffentlichen Verkehrsraum bis zum Untersuchungs-/Behandlungsraum. Wenn eine stufenloses erreichen der Nutzfläche nicht mögliche ist und dies auch nicht konstruktiv oder wirtschaftlich zu lösen ist, dann fällt die Immobilie als potenzielle Praxisfläche durch das Eignungsraster.
Immobilienwirtschaft mit dem direkten Zugang zu Heilberufen
Nicht nur für Heilberufe bietet das Immobilienportal auf der Suche nach geeigneten Praxisflächen Vorteile. Die Immobilienwirtschaft mit unterschiedlichen Vertretern aus Immobilien-Eigentümern, Fonds, Verwaltungen, Investoren, Bauträgern und Maklern bietet PraxisStandort.de den direkten Zugang zu Heilberufen und nützliche Tools für eine sichere und erfolgreiche Vermarktung.
Für die erfolgreiche Sicherung neuer Praxisflächen sind 5 Punkte zu erfüllen:
Machbarkeitsprüfung
Die Machbarkeitsprüfung potenzieller Praxisflächen richtet sich zunächst auf die Prüfung oder den Ausschluss von K.O.-Kriterien. Dies sind Barrierefreiheit, Statik, Brandschutz oder konstruktive-/technische Konstellationen eine Umsetzung unmöglich machen oder als unwirtschaftlich darstellen.
Frühe Erkenntnisse ersparen den Aufwand und späteren Misserfolg auf beide Seiten.
Konzeption
Die erste Konzeption hat zur Aufgabe das künftige Raumprogramm, die Raumfunktionen und damit die späteren Praxisabläufe innerhalb einer Nutzfläche zu skizzieren. Die trifft sowohl auf Konzeptionen im Bestand als auch für Neubauprojekte zu.
Die frühe Praxiskonzeption muss für den späteren Nutzer den max. Nutzen bieten.
Ausbaubeschreibung
Die baulichen, konstruktiven, rechtlichen und individuellen Anforderungen an die künftigen Praxisflächen müssen zu einem frühen Zeitpunkt zu Papier gebracht werden. Der reine Entwurf des Praxisgrundrisses mit ein paar Türmassen und der Darstellung von Handwaschbecken ist hierzu nicht ausreichend. Rechtlich sicherer und inhaltlich belastbarer ist eine detaillierte und zwischen den Parteien abgestimmte (Schnittstellen) Ausbaubeschreibung als Anlage zum Mietvertrag.
Alles was vor der Vertragsunterzeichnung nicht festgehalten und vereinbart ist, führt anschließend zu Problemen.
Kostenschätzung
Eine Kostenermittlung für die Neu-/Errichtung von Praxisräumen ist sowohl für den Investor als auch den Nutzer*in Pflicht! Die „Ausbaukosten“ betreffen alle Baukonstruktive und -technischen Leistung3n der Kostengruppe (KG) 300 + 400. Die Baunebenkosten 10 – 20% der KG 700 sind hierbei mit zu beachten.
Eine solide Kostenschätzung für den geplanten Praxisausbau ist für beide Vertragsparteien wichtig.
Projektzeitenplanung
Ein Vertag kommt in der Regel nicht ohne Terminvereinbarungen aus. So zum Beispiel der Zeitpunkt der Flächenübergabe an der Nutzer*in, Zeitpunkt der Nebenkostenzahlung, Beginn der vollen Mietzahlung, Übergabe der Nutzungseinheit usw. … Alles vertraglich verpflichtende Punkte, zu einem sehr frühen Zeitpunkt. In der Regel hat das Projekt Praxisausbau noch nicht die Planungstiefe zur Bestimmung verbindlicher Vertragsfristen. Es ist dennoch möglich und elementar wichtig, den Projektablauf vorauszuplanen und in einem Zeitplan zu fixieren.
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