PKW-Stellplätze für Arztpraxen: Richtlinien und Vorschriften (Stand 2025)
Die Gründung oder der Betrieb einer Arztpraxis erfordert nicht nur medizinisches Fachwissen, sondern auch die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung von PKW-Stellplätzen. Während einige Bundesländer und Städte Stellplatznachweise für Arztpraxen fordern, hat Berlin die allgemeine Stellplatzpflicht abgeschafft. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Vorschriften und Empfehlungen für die Bereitstellung von Parkplätzen in Arztpraxen.
Bauantrag und Stellplatznachweis
Bei der Planung eines Neubaus für eine Arztpraxis oder der Umnutzung bestehender Gebäude ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich. Ein wichtiger Bestandteil dieses Antrags ist der Nachweis über ausreichende PKW-Stellplätze – sofern die Kommune dies vorschreibt.
Falls eine Praxis in ehemaligen Büro- oder Handelsflächen eingerichtet wird, handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Dabei ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Stellplatzsituation erforderlich ist. Es empfiehlt sich, diese Frage bereits in der frühen Planungsphase mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu klären.
Stellplatzpflicht: Gibt es feste Vorgaben?
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Größe der Praxis (Nutzfläche)
- Anzahl der Patienten und Mitarbeiter
- Lage der Praxis (Innenstadt, Mischgebiet, Wohngebiet)
- Vorhandenes Parkplatzangebot in der Umgebung
Viele Städte und Gemeinden haben eigene Vorschriften für Stellplätze in Gewerbegebäuden, einschließlich Arztpraxen.
Stadt | Anzahl Stellplätze pro Fläche |
---|---|
München | 1 Stellplatz je 70 m² Nutzfläche |
Hamburg | 1 Stellplatz je 100 m² Nutzfläche |
Augsburg | 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche (mind. 3 Stellplätze) |
Berlin | KEINE allgemeine Stellplatzpflicht |
Sonderfall Berlin: Keine Stellplatzpflicht mehr
Laut § 49 der Berliner Bauordnung (BauO Bln) besteht keine allgemeine Stellplatzpflicht für Arztpraxen mehr.
- Kein Stellplatznachweis erforderlich
- Keine Verpflichtung zur Bereitstellung von PKW-Parkplätzen
Stellplatzsatzungen in anderen Städten und Gemeinden
In den meisten anderen Bundesländern ist die Bereitstellung von Stellplätzen pflichtig. Der Stellplatzbedarf wird in einer kommunalen Stellplatzsatzung geregelt.
Stellplätze im Mietvertrag einer Arztpraxis
Bei der Anmietung neuer Praxisräume sollte die Anzahl der Stellplätze vertraglich klar geregelt werden.
Fahrradstellplätze: Werden sie immer wichtiger?
Neben PKW-Stellplätzen verlangen viele Städte auch Fahrradabstellplätze für Praxen, insbesondere in städtischen Gebieten.
Fazit: Stellplatzpflicht frühzeitig klären!
- Vor der Praxisgründung oder einem Umbau die Stellplatzpflicht prüfen
- Bei Mietverträgen Stellplätze vertraglich fixieren
- Falls Stellplätze fehlen, Alternativen wie Fahrradabstellplätze prüfen
FAQ: Häufige Fragen zur Stellplatzpflicht für Arztpraxen
Brauche ich in Berlin Stellplätze für meine Praxis?
Nein – in Berlin gibt es keine Stellplatzpflicht mehr.
Wie viele Stellplätze brauche ich für meine Praxis?
Das hängt von der jeweiligen Stellplatzsatzung der Stadt/Gemeinde ab.
Gibt es Alternativen zu PKW-Stellplätzen?
Ja! Viele Städte erlauben als Ersatz Fahrradstellplätze oder Stellplatzablösen.
Quellen & weiterführende Informationen
Übersichtstabelle zur Orientierung.
Basis: 1 Stellplatz je 20 bis 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze. Die Satzungen weichen von Gemeinde zu Gemeinde ab.*
von m² |
bis m² | Anzahl | mind. | Summe |
20 |
30 | 1 | 3 |
3 |
40 |
60 | 2 | 3 |
3 |
60 |
90 | 3 | 3 |
3 |
80 |
120 | 4 | – |
4 |
100 | 150 | 5 | – |
5 |
120 |
180 | 6 | – | 6 |
140 |
210 | 7 | – | 7 |
160 |
240 | 8 | – |
8 |
180 | 270 | 9 | – |
9 |
200 | 300 | 10 | – |
10 |
220 |
330 | 11 | – |
11 |
240 | 360 | 12 | – |
12 |

Bild von (Joenomias) Menno de Jong auf Pixabay
Beispiele zur Anzahl der PKW-Stellplätze einer Arztpraxis nach m²:
- Praxisgrundfläche 145 m² = 5 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 185 m² = 7 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 225 m² = 9 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 345 m² = 12 Stellplätze
*Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Die Tabellen können je nach Gemeinde angepasst werden. Die Abstellplätze für Fahrräder sind in vielen Städten ebenfalls vorgeschrieben und bieten eine ökologische Alternative für die Patienten und Mitarbeiter.
Fazit: Stellplatzplanung als entscheidender Faktor für Praxisinhaber
Die Bereitstellung ausreichender Stellplätze ist für den reibungslosen Betrieb einer Arztpraxis essenziell. Besonders in städtischen Gebieten und Ballungszentren müssen Praxisinhaber darauf achten, die Stellplatzsatzungen der jeweiligen Kommune zu erfüllen. Ein strukturierter Planungsansatz und eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden helfen, die Anforderungen der Bauvorschriften effizient umzusetzen und den Patienten eine stressfreie Anreise zur Praxis zu ermöglichen.
Falls Sie Unterstützung bei der Auswahl und Planung Ihres Praxisstandorts benötigen oder Beratung zur Einhaltung der Stellplatzanforderungen suchen, wenden Sie sich gerne an einen Fachberater.
Hallo,
ist es überhaupt zulässig das eine Arztpraxis keinerlei PKW Parkplätze für seine Patienten anbietet?
Mich würde mal interessieren,wer für die Nichteinhaltung dieser o.g.Tatsache zuständig ist um
diese Praxis zur Rechenschaft zu ziehen….
Ich würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M.Schröder/Physiotherapie
Guten Tag,
grundsätzlich wird die Frage der Parkplatzpflicht bei Arztpraxen im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dabei gibt es verschiedene Regelungen, wie etwa die Nutzung öffentlicher Parkplätze oder der ÖPNV-Anbindung, die oft als Alternativen zu eigenen Stellplätzen zulässig sind. In vielen Fällen werden solche Lösungen individuell geregelt, und es hängt vom konkreten Genehmigungsverfahren ab, ob Stellplätze zwingend notwendig sind oder nicht.