PKW-Stellplätze für Arztpraxen: Richtlinien, Vorschriften und regionale Besonderheiten
Die Gründung einer Arztpraxis bringt viele formale Anforderungen mit sich, darunter auch die Bereitstellung von PKW-Stellplätzen. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Vorschriften und Genehmigungen zur Erfüllung der Stellplatzanforderungen für Arztpraxen in Deutschland, einschließlich spezifischer Regelungen in verschiedenen Bundesländern und Städten.
Hinweis: Stellplatzanforderungen und -vorgaben können regional unterschiedlich sein. Es ist daher wichtig, immer die lokalen Behörden zurate zu ziehen.
Bauantrag und Stellplatznachweis
Für den Neubau einer Arztpraxis oder die Umnutzung vorhandener Gebäude ist in den meisten Fällen ein Bauantrag notwendig. Der Stellplatznachweis ist ein wichtiger Bestandteil dieses Bauantrags. Insbesondere bei Umnutzungen bestehender Büroflächen oder Wohnungen ist die Stellplatzpflicht relevant und bedarf oft einer individuellen Prüfung.
- Kleiner Bauantrag: Bei der Umwandlung kleinerer Räumlichkeiten (z. B. Wohnungen) in Praxisräume kann oft ein „kleiner Bauantrag“ ausreichen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig im Planungsprozess zu prüfen, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.
Übersicht zur Stellplatzpflicht in Bundesländern und Städten für Arztpraxen
Für die Gründung und den Betrieb einer Arztpraxis spielt die Stellplatzplanung eine wichtige Rolle, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt ist. Diese Übersicht zeigt exemplarisch die aktuellen Regelungen in verschiedenen Regionen Deutschlands und erläutert, wie Arztpraxen alternative Mobilitätslösungen nutzen können.
1. Berlin
- Regelung: Laut § 49 der Berliner Bauordnung (BauO Bln) besteht keine allgemeine Stellplatzpflicht für Arztpraxen.
- Besonderheit: Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, einschließlich Arztpraxen, müssen jedoch barrierefreie Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlfahrende bereitgestellt werden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
- Anmerkung: In Berlin kann in bestimmten Fällen auf alternative Mobilitätslösungen zurückgegriffen werden, z. B. den Ausbau von Fahrradstellplätzen, sofern dies zur Praxislage und den örtlichen Verkehrsbedingungen passt.
2. Hamburg
- Regelung: Die Pflicht zur Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen wurde in Hamburg für Wohngebäude abgeschafft, bleibt jedoch für gewerbliche Nutzungen wie Arztpraxen teils bestehen.
- Besonderheit: Die Anforderungen sind abhängig von der Nutzung und Lage. In gut erschlossenen Stadtteilen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die Stellplatzpflicht verringert oder aufhebt.
- Anmerkung: Stellplatzentscheidungen in Hamburg werden oft auf Bezirksebene getroffen, wobei innerstädtische Bereiche mit guter ÖPNV-Anbindung tendenziell mehr Flexibilität bieten.
3. Baden-Württemberg
- Regelung: Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) kann die Stellplatzpflicht durch alternative Fahrradstellplätze ersetzt werden.
- Besonderheit: Vier Fahrradstellplätze können einen Autostellplatz ersetzen, was Arztpraxen in städtischen Gebieten mehr Spielraum gibt, wenn die Mehrheit der Patienten per Fahrrad oder ÖPNV anreist.
- Anmerkung: Kommunale Satzungen können zusätzliche Bedingungen festlegen oder für bestimmte Gebiete, wie Altstadtbereiche, Ausnahmen gewähren.
4. Zusätzliche Städte mit flexiblen Regelungen
- München: Die Stadt München erlaubt es, die Stellplatzpflicht im Einzelfall anzupassen, insbesondere bei guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Alternativen, wie ein Mobilitätskonzept oder Beiträge zur Verkehrsinfrastruktur, können hier die Pflicht zur Bereitstellung von PKW-Stellplätzen reduzieren.
- Frankfurt am Main: Auch Frankfurt gewährt unter bestimmten Bedingungen eine Verringerung der Stellplatzanforderungen. Diese können durch Maßnahmen wie Fahrradabstellplätze, Carsharing-Stationen oder andere Mobilitätsangebote erfüllt werden. Die endgültige Entscheidung wird dabei anhand der örtlichen Gegebenheiten durch das Bauamt getroffen.
Wie viele PKW-Stellplätze benötigt eine Arztpraxis?
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für eine Arztpraxis ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Praxisfläche: Die Vorschriften variieren von Stadt zu Stadt.
- Patientenaufkommen und Lage: Innenstadtlagen oder gut erreichbare Stadtgebiete können abweichende Anforderungen haben.
- Regionale Stellplatzsatzungen: Viele Städte geben detaillierte Richtwerte vor, an denen sich Praxisinhaber orientieren können.
Hier sind einige Beispiele der Stellplatzanforderungen in großen Städten (außer Berlin):
- Hamburg: 1 Stellplatz pro 100 Quadratmeter Praxisfläche
- München: 1 Stellplatz pro 70 Quadratmeter Praxisfläche
Es empfiehlt sich, immer die lokalen Bauämter zu konsultieren, um die aktuellen Stellplatzanforderungen in Erfahrung zu bringen, da die Regelungen auch innerhalb eines Bundeslandes abweichen können.
Stellplatzsatzung und ihre Bedeutung
Die Stellplatzsatzung ist eine kommunale Vorschrift, die in der Regel die Anzahl der notwendigen Stellplätze für gewerbliche Gebäude regelt. Dabei werden auch Nutzungsänderungen wie die Umwandlung von Wohnungen oder Büroflächen in Praxisräume berücksichtigt.
Wichtig: Die Einhaltung der Stellplatzsatzung ist für alle bauantragspflichtigen Projekte verbindlich und muss bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Stellplätze im Mietvertrag für Praxisräume
Beim Abschluss eines Praxismietvertrags ist es ratsam, die Zuständigkeit für den Stellplatznachweis klar zu regeln. In der Regel ist der Vermieter für die Bereitstellung der Genehmigungen zuständig, um die gewerbliche Nutzung sicherzustellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, im Mietvertrag festzuhalten, wie viele Stellplätze zur Verfügung stehen und ob der Arzt als Mieter für eventuelle Genehmigungen verantwortlich ist.
Richtzahlentabellen für PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze
Für die genaue Berechnung der erforderlichen Stellplätze gibt es Richtzahlentabellen. Diese Tabellen definieren eine Mindestanzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen basierend auf der Nutzfläche der Praxis:
Übersichtstabelle zur Orientierung.
Basis: 1 Stellplatz je 20 bis 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze. Die Satzungen weichen von Gemeinde zu Gemeinde ab.*
von m² |
bis m² | Anzahl | mind. | Summe |
20 |
30 | 1 | 3 |
3 |
40 |
60 | 2 | 3 |
3 |
60 |
90 | 3 | 3 |
3 |
80 |
120 | 4 | – |
4 |
100 | 150 | 5 | – |
5 |
120 |
180 | 6 | – | 6 |
140 |
210 | 7 | – | 7 |
160 |
240 | 8 | – |
8 |
180 | 270 | 9 | – |
9 |
200 | 300 | 10 | – |
10 |
220 |
330 | 11 | – |
11 |
240 | 360 | 12 | – |
12 |
Bild von (Joenomias) Menno de Jong auf Pixabay
Beispiele zur Anzahl der PKW-Stellplätze einer Arztpraxis nach m²:
- Praxisgrundfläche 145 m² = 5 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 185 m² = 7 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 225 m² = 9 Stellplätze
- Praxisgrundfläche 345 m² = 12 Stellplätze
*Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Die Tabellen können je nach Gemeinde angepasst werden. Die Abstellplätze für Fahrräder sind in vielen Städten ebenfalls vorgeschrieben und bieten eine ökologische Alternative für die Patienten und Mitarbeiter.
Fazit: Stellplatzplanung als entscheidender Faktor für Praxisinhaber
Die Bereitstellung ausreichender Stellplätze ist für den reibungslosen Betrieb einer Arztpraxis essenziell. Besonders in städtischen Gebieten und Ballungszentren müssen Praxisinhaber darauf achten, die Stellplatzsatzungen der jeweiligen Kommune zu erfüllen. Ein strukturierter Planungsansatz und eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden helfen, die Anforderungen der Bauvorschriften effizient umzusetzen und den Patienten eine stressfreie Anreise zur Praxis zu ermöglichen.
Falls Sie Unterstützung bei der Auswahl und Planung Ihres Praxisstandorts benötigen oder Beratung zur Einhaltung der Stellplatzanforderungen suchen, wenden Sie sich gerne an einen Fachberater.
Hallo,
ist es überhaupt zulässig das eine Arztpraxis keinerlei PKW Parkplätze für seine Patienten anbietet?
Mich würde mal interessieren,wer für die Nichteinhaltung dieser o.g.Tatsache zuständig ist um
diese Praxis zur Rechenschaft zu ziehen….
Ich würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
M.Schröder/Physiotherapie
Guten Tag,
grundsätzlich wird die Frage der Parkplatzpflicht bei Arztpraxen im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dabei gibt es verschiedene Regelungen, wie etwa die Nutzung öffentlicher Parkplätze oder der ÖPNV-Anbindung, die oft als Alternativen zu eigenen Stellplätzen zulässig sind. In vielen Fällen werden solche Lösungen individuell geregelt, und es hängt vom konkreten Genehmigungsverfahren ab, ob Stellplätze zwingend notwendig sind oder nicht.