Hygiene, Organisation und bauliche Anforderungen an Reinigungskonzepte in medizinischen Einrichtungen
Die tägliche Reinigung und Desinfektion von Arztpraxen ist ein zentraler Bestandteil des Infektionsschutzes und der Hygienestandards im Gesundheitswesen. Trotz fehlender expliziter gesetzlicher Vorgaben für einen separaten Putzraum ergeben sich aus bestehenden Vorschriften und Richtlinien indirekte Anforderungen an eine strukturierte und hygienisch sichere Reinigungslösung.
Dieser Fachartikel richtet sich an Ärzte, Praxisgründer, Betreiber medizinischer Einrichtungen, Immobilienentwickler und Investoren, die sich mit der Planung, Errichtung und Nutzung von Arztpraxen beschäftigen.
Warum ist ein Putzraum in Arztpraxen erforderlich?
Die Reinigung medizinischer Einrichtungen unterscheidet sich grundlegend von der Reinigung konventioneller Gewerberäume. Der hohe Anspruch an hygienische Sauberkeit erfordert eine klare Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen, eine sichere Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie eine fachgerechte Entsorgung von Schmutzwasser.
Ohne eine geeignete räumliche Infrastruktur entstehen hygienische, organisatorische und rechtliche Risiken:
- Kreuzkontamination durch unsachgemäße Reinigung oder die Entsorgung von Schmutzwasser in Bereichen, die für andere Zwecke vorgesehen sind.
- Fehlende Lagerflächen für Reinigungsmittel und -utensilien.
- Erhöhte Infektionsgefahr für Personal und Patienten.
Die Einrichtung eines separaten Putzraums trägt wesentlich dazu bei, diese Risiken zu minimieren und die Einhaltung geltender Hygienevorschriften zu erleichtern.
Indirekte rechtliche Anforderungen an einen Putzraum
1. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
Die TRBA 250 legt Hygieneanforderungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen fest. Ein separater Putzraum erleichtert die sichere Lagerung und Handhabung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und minimiert das Risiko einer Kreuzkontamination.
2. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)
Das RKI gibt Empfehlungen zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Ein zentraler Punkt ist die Vermeidung von Kreuzkontaminationen, die durch fehlerhafte Reinigung entstehen.
3. Arbeitsstättenregel (ASR A4.1 – Sanitärräume)
Die Arbeitsstättenrichtlinien fordern eine Trennung von reinen und unreinen Tätigkeiten in medizinischen Arbeitsumgebungen. Dies lässt sich nur mit einem separaten Putzraum umsetzen.
4. Bauliche Anforderungen gemäß Hygieneverordnungen der Bundesländer
Viele landesspezifische Hygieneverordnungen enthalten Regelungen zur Lagerung und Entsorgung von Reinigungsmitteln und -abfällen. Ein separater Putzraum erleichtert die Umsetzung der gesetzlichen Hygienestandards.
Fehlende Putzräume und ihre praktischen Konsequenzen
In vielen Arztpraxen ist kein separater Putzraum vorhanden. Dies führt zu hygienischen und organisatorischen Defiziten:
- Reinigung an ungeeigneten Orten wie Küchenspülen oder Laborwaschbecken.
- Fehlende Trennung von Reinigungsutensilien.
- Unsachgemäße Lagerung von Chemikalien.
Anforderungen an einen geeigneten Putzraum
1. Lagerbereich für Reinigungsmittel und -utensilien
- Abschließbare und kindersichere Schränke.
- Getrennte Lagerung von Chemikalien.
- Hygienische Aufbewahrung von Reinigungsequipment.
2. Ausgussbecken zur Schmutzwasserentsorgung
- Spezialbecken zur sicheren Entsorgung von Schmutzwasser.
- Armaturen mit berührungsfreier Bedienung.
3. Belüftung und Trocknungsmöglichkeiten
- Mechanische oder natürliche Belüftung.
- Hängemöglichkeiten für Reinigungstücher.
4. Zugänglichkeit und Sicherheit
- Leichte Zugänglichkeit für Reinigungspersonal.
- Sichere Elektroinstallationen.
Fazit
Ein Putzraum in einer Arztpraxis ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber fachlich und hygienisch unerlässlich. Indirekte Vorschriften aus Hygieneverordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien und Infektionsschutzempfehlungen belegen die Notwendigkeit einer separaten und professionell ausgestatteten Reinigungslösung.
Die Einrichtung eines geeigneten Putzraums trägt dazu bei:
- Hygienestandards sicherzustellen.
- Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
- Arbeitsabläufe zu optimieren.
- Langfristig Investitions- und Haftungsrisiken zu reduzieren.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Putzraum in der Arztpraxis. Lt dem zuständigen Gesundheitsamt ist es in Ordnung, den Putzbereich ins Patienten-WC zu integrieren. Aber wie muss die Abtrennung sein? Dachte an eine Faltwand mit Wandmontage. Wäre das aus Ihrer Sicht ausreichend?
Besten Dank im Voraus für eine kurze Antwort und Freundliche Grüße, Dr. med. C. Willner
Sehr geehrte Frau Dr. Willner,
der Putzraum muss keine abgeschlossener Bereich sein bzw. sich in einem extra Raum befinden. Wichtig ist „nur“, dass dem Putzbereich/ Ausgussbecken in einen separaten Bereich/ Platz angeordnet ist. Die Abtrennung mit einer Spritzschutzwand (muss leicht zu reinigen sein / glatt & fugenfrei!) zu angrenzenden Bereichen ist empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Brummer
Sehr geehrter Herr Grötenherdt,
für ein „normales“ zahnärztliches Behandlungszimmer ist eine PVC-Hohlkehle nicht zwingend notwendig. Aufsteigende Bauteile = Wände können beispielsweise mit Belagsstreifen aus dem Grundmaterial beklebt werden und der Übergang zum Bodenbelag mit geeigneten und farblich abgestimmten Silikon abgefugt werden. Es gibt noch zahlreiche weitere Varianten Sockel auszubilden. Mir persönlichen gefallen die die Cubu-Sockel von Döllken
Alle anderen Bauteile oder Einbauten wie bspw. die Behandlungseinheit sind ebenso mit passendem Silikon abzudichten. Dentaleinheiten erhalten i.d.R. keine Abfugung, da hier verschiedene Abdeckungen für Wartungsarbeiten flexibel bleiben sollten. Dies ist meines Erachtens nicht genau geregelt….
MfG, Holger Brummer
Sehr geehrter Herr Brummer.
Wir planen gerade den Ausbau einer neuen Zahnarztpraxis in Magdeburg.
Welche Möglichkeiten gibt es für den „fugenlosen Anschluss an allen aufsteigenden Bauteilen „im Bereich des Fußbodens ?
Eine Hohlkehle stellt doch sicher nicht die einzige Lösung dar,dies sollte dann ja auch an allen Dentaleinheiten und Möbeln umgesetzt werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße aus Magdeburg
Lars Grötenherdt.