Eine konforme Praxisbeleuchtung: Wie Sie die Beleuchtung in Ihrer Arztpraxis optimieren
Optimale Praxisbeleuchtung für eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung in Untersuchungsräumen, Fluren und Praxislabor
Praxisbeleuchtung ist ein wichtiger Aspekt für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstättenbeleuchtung (ASR) A3.4 legen die Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten fest, um eine ausreichende und angenehme Beleuchtung zu gewährleisten.
Die Anforderung an die Praxisbeleuchtung (LUX) erhöht sich bei besonderen Tätigkeiten mit Gefährdungspotential
Laut ASR A3.4 muss die Grundbeleuchtungsstärke in Arztpraxen mindestens 300 Lux betragen, um eine ausreichende Sicherheit der Arbeitsfläche und der Arbeitsmaterialien zu gewährleisten. Zusätzlich müssen die Leuchten regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden, um eine gleichmäßige Beleuchtung sicherzustellen.
Lux Beleuchtung bezieht sich auf die Messung der Helligkeit von Licht, wobei 1 Lux gleich 1 Lumen pro Quadratmeter ist.
Besonders in Untersuchungsräumen, Praxislaboren oder der Instrumentenaufbereitung, in denen Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential durchgeführt werden, ist eine höhere Beleuchtungshelligkeit von 500 – 1.000 Lux vorzuhalten. Zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial in der Arztpraxis, zählen alle Tätigkeiten im Umgang mit Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen oder mit spitzen, scharfen, sich bewegenden oder heißen Instrumenten durchgeführt werden. Diese Einordnung des Gefährdungspotenzial betrifft gleichfalls alle Tätigkeiten der Schutzstufe 2 nach TRBA 250 (Technische Regeln Biologische Arbeitsstoffe), die von dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird und die Anforderungen an Arbeitsstätten festlegt.
In stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen = Praxen gibt es empfohlene Mindestbeleuchtungsstärken, die je nach Raum- und Verwendungszweck variieren können. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
- Flure und Flur: mindestens 50 – 200 Lux
- Wartezimmer: mindestens 200 – 300 Lux
- Untersuchungsräume: mindestens 300 – 500 Lux
- Behandlungsräume: mindestens 500 – 1.000 Lux
- Labore und Instrumentenaufbereitung: mindestens 500 Lux
Es ist wichtig zu beachten, dass dies allgemeine Empfehlungen sind und dass die tatsächlichen Anforderungen je nach Einrichtung und spezifischem Verwendungszweck variieren können.
Eine Übersicht zu den Mindestbeleuchtungsstärken in Gesundheitseinrichtungen nach Tätigkeitsbereichen und Arbeitsplätzen finden Sie unter den Technischen Regeln für Arbeitsstättenbeleuchtung (ASR) A3.4
Hersteller von Praxisbeleuchtung
Es gibt viele Hersteller von Praxisbeleuchtung, die unterschiedliche Leuchten und Beleuchtungssysteme für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen anbieten. Einige bekannte Hersteller sind z.B.:
- Zumtobel ist ein Hersteller von hochwertiger Praxisbeleuchtung, der speziell für die Anforderungen von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen entwickelt wurde.
- Erco ist ein Hersteller von hochwertiger Praxisbeleuchtung, der sich auf die Entwicklung von Beleuchtungslösungen für professionelle Anwendungen spezialisiert hat.
- Osram ist ein weltweit führender Hersteller von Beleuchtungslösungen, der auch eine breite Palette an Praxisbeleuchtung anbietet.
- Philips bietet weltweit Beleuchtung für das Gesundheitswesen mit einer breiten Palette an LED-Beleuchtung und Technologie an.
- Trilux ist ein deutscher Hersteller von Praxisbeleuchtung, der speziell auf die Anforderungen von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen abgestimmt ist.
- Helvar bietet Beleuchtungslösung für das Gesundheitswesen mit dem Ziel, die Effizienz Ihres Gebäudes zu optimieren und gleichzeitig das Wohlbefinden von Patienten und Mitarbeitern zu maximieren.
- Waldmann ist ein deutscher Hersteller von Praxisbeleuchtung und bietet eine breite Palette an Spezialleuchten und Beleuchtungssystemen.
Es ist ratsam, bei der Planung und Auswahl von Praxisbeleuchtung darauf zu achten, dass die Produkte den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstättenbeleuchtung (ASR A3.4) entsprechen und den individuellen Anforderungen der Arztpraxis gerecht werden. Eine professionelle Beratung und Planung durch einen Experten = Lichtplaner kann dabei sehr hilfreich sein.
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