Erfahren Sie, wie Sie den Praxisausbau durch den Vermieter regeln können. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei den Kosten, den Bedingungen und den Bedürfnissen beachten müssen
Bei der Suche und Vorauswahl neuer Praxisräume ist die Prüfung der Machbarkeit hinsichtlich der Flächengröße, Planung der Raumkonzeption und Ermittlung der Kosten unerlässlich. Es ist wichtig, dass die Kosten bekannt sind, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird und dass die Verantwortung für die Umsetzung zwischen den Parteien abgestimmt ist. Dies beeinflusst die Mietkosten, das Investitionsbudget, Fristen und Dauer des Praxismietvertrags.
Praxisausbau durch den Vermieter: Alles was Sie wissen müssen
Zusammenfassend hängt der Ausbau oder Neubau von Praxisräumen durch den Vermieter / Investor von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Bedingungen des Mietvertrags, den Interessen und Ressourcen des Vermieters und der Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen. Der Vermieter trägt oftmals die Kosten für den Praxisneubau und verlangt eine höhere Miete. Wichtig ist, dass beide Seiten vor Unterzeichnung klare Vereinbarungen über Umfang, Schnittstellen und Kosten der Maßnahmen fixiert haben. Zur rechtlichen Prüfung des Mietvertrages empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen und für die konzeptionelle, räumliche und technische Planung sollte ein erfahrener Praxisplaner hinzugezogen werden.
Vorsicht beim Praxisausbau durch den Vermieter: Das sollten Ärzte und Zahnärzte wissen
Um rechtliche und finanzielle Fallstricke beim Ausbau und Umbau von Praxisräumen durch den Vermieter zu vermeiden, sollten Ärzte und Zahnärzte einige wichtige Aspekte beachten. Mündliche Zusagen und Absprachen vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollten dokumentiert werden. Dies kann in Form einer ausführlichen Ausbaubeschreibung für die neuen Praxisräume als Anlage zum Vertrag erfolgen. Die Aufzeichnung von Gesprächen als Gesprächsprotokoll und das anschließende Versenden von Notizen an alle Beteiligten per E-Mail ist eine gute zeitliche und inhaltliche Bestätigung vorvertraglicher Inhalte und mündlicher Absprachen.
„Sowohl der Vermieter als auch Mieter sollten bei der Planung und Verhandlung über die Investitionen in neue Praxisräume eine gründliche Überlegung anstellen.“
Vertragliche Vereinbarung für Praxismiete oder -kauf
Eine umfassende und vertragliche Vereinbarung über die Anmietung oder den Kauf der neu zu errichtenden Praxisfläche ist der Grundstein für eine erfolgreiche Praxisgründung oder der Verlagerung an einen neuen Standort. Vereinbarungen schützen vor unklaren Regelungen und dem drohenden Verzicht auf wichtige Leistungen, unnötige Mehrkosten oder vor einem zeitlichen Verzug. Als zukünftige Mieter*in einer Praxisfläche verpflichten Sie sich zu einer festen monatlichen Mietzahlung für ein vereinbarte Beschaffenheit. Hier gilt das Minimal-/Maximum-Prinzip. Sie wollen den „maximalen“ Ausbaustandard zum vereinbarten Mietpreis. Ein Vermieter/Investor wahrt mitunter seine wirtschaftliche Interessen über Gebühr, Ihnen die geschuldete Praxisfläche mit „minimalem Aufwand“ und kalkulierten Abschlägen zu liefern.
Fokus liegt auf der vorvertraglichen Planung der neuen Praxisflächen
Dies verdeutlicht, warum der inhaltliche Fokus nicht auf der Auswahl des Praxisbodens oder der Wandfarbe liegt, sondern auf der vorvertraglichen Vereinbarung aller inhaltlichen, technischen und zeitlichen Aspekte, die für Sie als zukünftigen Praxisnutzer relevant sind. Die vorvertragliche Planung ist die wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Praxismiet- oder Kaufvertrages. Dies kann oft zu Problemen führen, da ein Vermieter oder dessen Vertreter nicht über die nötige Expertise und Erfahrung verfügen, um eine Praxisfläche bedarfs- und anforderungsgerecht in Funktionalität und Organisation zu planen. Daher ist es enorm wichtig, dass Sie für diesen Teil Verantwortung übernehmen und auch hier investieren. In Ihrem eigenen Interesse kommt Ihnen bei einem geplanten Vermieter-Ausbau der Praxisflächen eine aktive Rolle bei der Sicherstellung Ihrer Anforderungen an den künftigen Praxisbetrieb zu.
Übernehmen Sie eine aktive Rolle bei der Praxisplanung
Ja, Sie müssen eine aktive Rolle bei der Planung und Durchführung des Praxisausbaus durch den Vermieter einnehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Anforderungen und Bedürfnisse im Rahmen des Mietvertrags berücksichtigt werden.
Wählen Sie einen erfahrenen und unabhängigen Praxisplaner für optimale Ergebnisse
Es ist ratsam, einen erfahrenen und unabhängigen Praxisplaner zu wählen, um Interessenskonflikte und Beeinflussung durch Verkaufsinteressen zu vermeiden. Dieser Praxisplaner kann Ihnen dabei helfen, Anforderungen wie Strom- und Datennetze, Klimaanlage und Beleuchtung zu berücksichtigen und die notwendigen Maßnahmen mit dem Vermieter abzusprechen. Außerdem ist es von Vorteil, einen Planer zu beteiligen, der Sie bei der Auswahl der passenden Einrichtungsgegenstände und Geräte unterstützt, um eine praktikable und effiziente Praxis zu erreichen. Kurz gesagt, ein erfahrener Praxisplaner kann dazu beitragen, dass der Vermieter-Ausbau der Praxisfläche Ihren Bedürfnissen entspricht und eine erfolgreiche Praxisführung ermöglicht.
Folgende Inhalte sind vorvertraglich durch Sie als Nutzer*in zu erbringen, um eine sichere vertragliche Vereinbarung zum Praxismietvertrag zu erlangen.
- Machbarkeitsprüfung
- Raumkonzeption/Entwurfsplanung
- Kostenschätzung
- Projektzeitenplanung
- Ausbaubeschreibung*
*Eine Baubeschreibung ist eine der wesentlichsten Anlagen zum erfolgreichen Praxismietvertrag.
Guten Tag Herr Brummer,
wir haben eine Bürofläche für unsere Praxis gefunden. Der Vermieter führt im gesamten Haus Sanierungsarbeiten durch und verlangt nun von uns alle Angaben und Anforderungen für den Praxisausbau, damit er uns ein Mietvertrag erstellen kann. Gibt es für Arztpraxen (Pädiatrie) Mustervorlagen zum Praxisausbau mit allen notwendigen Angaben zur Hygiene und so die wir dem Vermieter vorlegen können?
Vielen Dank, M.
Guten Tag,
eine Ausbaubeschreibung für Arztpraxen haben wir als Vorlage vorliegen. Diese ist auf die individuellen Gegebenheiten, Konstruktive Rahmenbedingungen und natürlich Ihre Anforderungen anzupassen und im Detail zu ergänzen. Grundlage für eine Ausbaubeschreibung für Arztpraxen ist der aktuelle IST-Zustand der künftigen Praxisfläche und Ihre Entwurfsplanung der Praxisfläche.
Anhand der baukonstruktiven Veränderungen und die Schnittstellen zur Haustechnik lassen sich die Notwendigen Leistungen inhaltlich/ textlich ermitteln und in der Baubeschreibung festhalten. Offensichtlich ein Aufwand zu einer frühen vorvertraglichen Phase. Dieses Invest zahlt sich definitiv aus, auch im ungünstigsten Fall, wenn Ihre Anforderungen und Vorstellungen denen des Vermieters widersprechen und es dazu kommt das, dass Projekt scheitert. Lieber frühzeitig zu dieser Erkenntnis kommen als zu einem späteren Zeitpunkt und Sie beginnen wieder mit der Praxisstandortsuche.
Zur Baubeschreibung zählen nicht nur die Beschaffenheit von Wänden, Fußböden, Oberflächen, Schallschutztüren und Anzahl der Wasseranschlüsse. Eine Baubeschreibung für Arztpraxen beinhaltet auch sämtliche Schnittstellen der Vermieter-/ und Mieterleistungen. So zu Beispiel wer für die notwendigen Planungsleistungen, die Baunebenkosten, Genehmigungen und Abnahmen zuständig ist, oder wer bei einer Umnutzung die Feuerwehrlaufkarten oder Flucht- und Rettungswegepläne aktualisieren lässt. Dies mögen alles Kleinigkeiten sein, di in der Hoffnung oder anfänglichen Euphorie nebensächlich sind, jedoch viele Details die Sie zu einem späteren Zeitpunkt mehr als gewünscht belasten, wenn diese nicht im Vorfeld geregelt sind.
Sie können Sich gerne mit mir direkt in Verbindung setzen und Ihr aktuelles Projekt vorstellen. Ich gebe Ihnen gerne eine erste Einschätzung geben.
Viele Grüße,
Holger Brummer
Hallo Herr Brummer,
mein (zukünftiger) Vermieter möchte für eine Umnutzungsvoranfrage eine Betriebsbeschreibung für meine chirurgische Praxis. Wie detailliert muss diese sein bzw. was muss alles darin stehen ? Haben Sie eine Mustervorlage , die ich noch für meine Praxis ergänzen kann ?
Hallo Herr Dr. K.,
für die Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung gewerblicher Anlagen als Einrichtung des Gesundheitswesens ist eine zusätzliche Betriebsbeschreibung notwendig. In der Regel ist die Betriebsbeschreibung ein 4-seitige zusätzliches Formular als Anlage zum Bauantrag und je nach Bauaufsichtsbehörde unterschiedlich aufgebaut. Für Sie als zukünftigen Nutzer der Praxisflächen wird hierzu in der Regel vom Bauantragssteller eine entsprechende Betriebsbeschreibung für Ihre künftige Praxis angefordert. Die aufgeführten Punkte im Formular führen dabei schnell zu einer Überforderung für jeden Laien. Fragen zu Abwässern, Erschütterungen, Sozialräumen und so weiter…. Dies muss Sie zum Glück nicht weiter beschäftigen, denn die korrekte Beantwortung der zahlreichen Punkte in der Betriebsbeschreibung ist Aufgabe des Antragstellers!
Eine Vorlage mit den von Ihnen zu beantwortenden individuellen Punkten und Sachverhalten zum künftigen Praxisbetrieb sende ich Ihnen gleich zu.
Viele Grüße,
Holger Brummer