Revitalisierung ehemaliger Bankfilialen als Arztpraxen – Chancen und Herausforderungen

Warum sich ehemalige Bankfilialen für Arztpraxen eignen

Der Wandel in der Bankenlandschaft führt dazu, dass viele Bankfilialen leer stehen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Praxisflächen, insbesondere in zentralen Stadtlagen. Diese Immobilien bieten durch ihre barrierefreien Zugänge, vorhandene Infrastruktur und zentrale Lage Potenzial für eine medizinische Nutzung – vorausgesetzt, die baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Doch die Umnutzung einer Bankfiliale zur Arztpraxis ist nicht ohne Herausforderungen: Baurechtliche Vorschriften, Mietvertragsgestaltung und medizinische Anforderungen spielen eine entscheidende Rolle und müssen frühzeitig beachtet werden.

Herausforderungen für Investoren und Praxisgründer

Investoren und Bestandshalter

  • Langfristig stabile Mieter aus dem medizinischen Bereich sichern
  • Baurechtliche und wirtschaftliche Risiken minimieren
  • Investitionen in Brandschutz, Barrierefreiheit und technische Ertüchtigung realistisch kalkulieren

Ärzte und Praxisgründer

  • Eine wirtschaftlich tragfähige Praxisfläche finden
  • Funktionale und effiziente Raumplanung sicherstellen
  • Rechtliche und hygienische Anforderungen erfüllen

Baurechtliche Aspekte: Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Ehemalige Bankfilialen gelten baurechtlich meist als „Büro- und Verwaltungsnutzung“ (§ 7 BauNVO). Eine Arztpraxis zählt hingegen als „nicht störendes Gewerbe“ und benötigt oft eine Nutzungsänderung.

Wichtige rechtliche Anforderungen

  • Baugenehmigungspflicht: Abhängig vom Standort und der bisherigen Nutzung ist eine formelle Nutzungsänderung erforderlich.
  • Brandschutzauflagen: Arztpraxen unterliegen strengeren Vorschriften für Rettungswege, Brandabschnitte und Feuerwiderstandsklassen (§ 14 MBO).
  • Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: Alle öffentlich zugänglichen Praxisräume müssen vollständig barrierefrei sein (z. B. Türbreiten, Aufzüge, taktile Leitsysteme).
  • Lärmschutz & Schallschutz: In Wohngebieten sind erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung einzuhalten (DIN 4109).

Mietrechtliche Besonderheiten bei der Umnutzung

Die Vermietung als Praxisfläche unterscheidet sich von der gewerblichen Büronutzung. Eine klare vertragliche Regelung ist erforderlich:

  • Mietzweck: Der Mietvertrag muss explizit die Nutzung als Arztpraxis erlauben.
  • Umbaukosten: Klärung, wer für den Umbau aufkommt – der Vermieter oder der Mieter.
  • Langfristige Planung: Arztpraxen sind langfristige Investitionen. Verträge mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren sind marktüblich.

Meine Rolle als Schnittstellenexperte für Ärzte und Investoren

Als Spezialist für medizinische Immobilien unterstütze ich Investoren und Ärzte bei der sicheren und wirtschaftlichen Umnutzung von Bankfilialen:

  • Standortanalyse & Marktpotenzial: Welche medizinische Nutzung ist sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig?
  • Baurechtliche Prüfung & Mietvertragsgestaltung: Unterstützung bei der Klärung der Nutzungsänderung und Vertragsbedingungen.
  • Planung & Koordination des Mieterausbaus: Sicherstellung, dass die Praxis funktional, effizient und rechtskonform umgesetzt wird.

Fazit: Erfolgreiche Praxisstandorte durch strategische Planung

Die Umnutzung von Bankfilialen bietet erhebliche Chancen für Investoren und Mediziner – aber nur, wenn die rechtlichen, baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen frühzeitig geprüft werden.

Weiterführende Informationen

📞 Ich unterstütze Sie gerne bei der Standortanalyse, Planung und Umsetzung. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Lösung für Ihre Immobilie oder Praxis finden.

Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachanwalt oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Bild von Raffael Prang auf Pixabay