In den letzten Jahren ist eine Problematik in den Fokus gerückt, die tausende ambulante medizinische Einrichtungen (Arzt- und Zahnarztpraxen) in Deutschland betrifft: die fehlende baurechtliche Genehmigung ihrer Praxisräume. Viele Alt-Praxen, die seit Jahrzehnten betrieben werden, stehen plötzlich vor erheblichen Herausforderungen, wenn es um die Übernahme der Räumlichkeiten und den Verkauf der Praxis geht.

Fehlende baurechtliche Genehmigung bei Bestandspraxen

Viele dieser Praxen wurden vor 30 Jahren oder länger errichtet, oftmals ohne baurechtlich genehmigt worden zu sein. Wenn nun eine Praxis verkauft oder übernommen wird, können fehlende baurechtliche Genehmigungen zum Problem werden. Insbesondere wenn baurechtliche Betriebserlaubnisse fehlen, könnte dies den Weiterbetrieb erheblich gefährden.

Bundesweite Relevanz der fehlenden baurechtlichen Genehmigung

Die Problematik ist nicht auf bestimmte Regionen beschränkt, sondern betrifft bundesweit zahlreiche Einrichtungen. Von Arzt- und Zahnarztpraxen über sonstige medizinische Einrichtungen im Sinne der Musterbauordnung– alle können von der Notwendigkeit betroffen sein, ihre baulichen und rechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachträglich zu legitimieren.

Gründe für fehlende baurechtliche Genehmigungen bei Bestandspraxen

In vielen Fällen wurde beim ursprünglichen Bau oder bei späteren Umbaumaßnahmen nicht ausreichend auf die Einholung baurechtlicher Genehmigungen geachtet. Dies kann verschiedene Gründe haben, darunter fehlerhafte Beratung seitens der Vermieter und Makler mit Blick auf einen erfolgreichen und unkomplizierten Mietvertragsabschluss, Unwissenheit der beteiligten Akteure oder schlichtweg die Annahme, dass bestehende Genehmigungen als Gewerbefläche (Büro/Kanzlei/Gewerbe allgemein) ausreichen.

Wie die Problematik der fehlenden baurechtlichen Genehmigung bei Bestandspraxen oftmals erst zu Tage tritt

Junge Übernehmerinnen und Übernehmer bekommen in Gründungsseminaren vermehrt als Tipp auf den Weg gegeben, dass diese sich im Zuge der Praxisbewertung und Übernahmegespräche die baurechtliche Genehmigung von den Abgebern zeigen lassen sollen. Damit wird ein Stein angestoßen und ins Rollen gebracht, welcher für die Abgeber völlig unverhofft und zunächst nicht beantwortbar ist. Eine Praxis, die vor 30 Jahren gegründet wurde und seither erfolgreich geführt wurde, kennt somit diese Fragestellung nicht. Doch was machen nun beide Parteien mit dieser schwebenden und ungeklärten Situation? Der Verkäufer ist überfordert und bangt um seinen Erlös für den weiteren Lebensweg, und die Übernehmerin steht vor einem Risiko, welches sie selbst bis dato nicht auf dem Schirm hatte. Weiter wie bisher zu verfahren, geht am Ende voll zu Lasten der Übernehmerin, da sich die Risiken der Zukunft nicht abschätzen lassen.

Ich, der Autor Holger Brummer, bin als Referent in Gründerseminaren tätig und weise ebenfalls auf diese Problematik hin. Weitere Informationen dazu finden Sie auf meiner Webseite: Referent Seminar.

Gefahren und Risiken der fehlenden baurechtlichen Genehmigung

Die fehlende baurechtliche Genehmigung kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Betriebsuntersagung: Ohne die notwendige Genehmigung könnte die zuständige Behörde den Betrieb der Einrichtung untersagen.
  • Bußgelder: Betreiber können mit Bußgeldern belegt werden.
  • Haftung: Betreiber könnten für Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Betrieb ohne Genehmigung entstehen.
  • Verkaufshindernisse: Der Verkauf einer Praxis ohne rechtskonforme bauliche Genehmigung kann schwierig bis unmöglich sein.

Fazit zur Problematik der fehlenden baurechtlichen Genehmigung bei Bestandspraxen

Die Thematik der baurechtlichen Genehmigungen ist komplex und für viele medizinische Einrichtungen von hoher Relevanz. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den baurechtlichen Gegebenheiten der eigenen Praxis auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen bei einer geplanten Übernahme oder einem Verkauf zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel spiegelt lediglich die Meinung des Autors wider und stellt keine rechtliche Expertise oder Beratung dar. Der Autor kann betroffenen Medizinerinnen keine Hilfestellung bieten und rät davon ab, sie diesbezüglich zu kontaktieren. Es erfolgt weder eine Beratung noch anderweitige Unterstützung.

Bild von: jacqueline macou auf Pixabay