Arztpraxen im Bestand – Warum fehlende Genehmigungen zum Problem werden können
In den letzten Jahren ist eine Problematik in den Fokus gerückt, die viele ambulante medizinische Einrichtungen betrifft: die fehlende baurechtliche Genehmigung ihrer Praxisräume.
Fehlende baurechtliche Genehmigung bei Bestandspraxen – Was bedeutet das?
Viele Arztpraxen wurden vor Jahrzehnten errichtet – oft ohne eine formelle Baugenehmigung als Arztpraxis. Das kann insbesondere beim Verkauf oder bei der Übernahme zu einem Problem werden.
- Fehlende Baugenehmigung als Arztpraxis – Nutzung als Büro oder Wohnraum, aber nicht offiziell als Praxis.
- Bestandsschutz oft nicht anwendbar – Nur gültig, wenn ursprünglich eine Praxis genehmigt wurde.
- Risiko für Käufer/Übernehmer – Nachträgliche Genehmigung kann teuer und langwierig sein.
Relevante baurechtliche Vorschriften
- Musterbauordnung (MBO): Arztpraxen gelten als „sonstige Anlagen für gesundheitliche Zwecke“.
- Nutzungsänderungspflicht: Praxis in ehemaligen Büroflächen benötigt fast immer eine Genehmigung.
- Erhöhte Brandschutzanforderungen: Fluchtwege, Rettungswege und Barrierefreiheit beachten.
- Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: Arztpraxen müssen barrierefrei zugänglich sein.
Warum fehlen oft baurechtliche Genehmigungen?
- Viele Praxisgründer dachten, eine gewerbliche Nutzung sei ausreichend.
- Vermieter und Makler informierten nicht über baurechtliche Anforderungen.
- Umbauten wurden ohne Genehmigung vorgenommen.
Wann wird das Problem entdeckt?
- Beim Verkauf oder der Übernahme der Praxis.
- Wenn die Bauaufsichtsbehörde eine nachträgliche Umnutzungsgenehmigung fordert.
Risiken bei fehlender baurechtlicher Genehmigung
- Betriebsuntersagung durch die Behörde.
- Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
- Verkaufshindernis durch fehlende Genehmigung.
Lösungen: Was tun bei fehlender Baugenehmigung?
- Bestandsprüfung: Gibt es eine Baugenehmigung als Arztpraxis?
- Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde: Nachträgliche Genehmigung oder Duldung prüfen.
- Antrag auf Nutzungsänderung oder Bestandsschutzprüfung: Falls die Praxis schon lange besteht.
- Beratung durch Experten: Fachanwälte oder Bausachverständige hinzuziehen.
Fazit: Frühzeitige Klärung vermeidet Probleme
- Praxisinhaber sollten prüfen, ob ihre Praxisräume genehmigt wurden.
- Käufer sollten sich die Genehmigung vor Vertragsabschluss bestätigen lassen.