Arztpraxen im Bestand – Warum fehlende Genehmigungen zum Problem werden können

In den letzten Jahren ist eine Problematik in den Fokus gerückt, die viele ambulante medizinische Einrichtungen betrifft: die fehlende baurechtliche Genehmigung ihrer Praxisräume.

Fehlende baurechtliche Genehmigung bei Bestandspraxen – Was bedeutet das?

Viele Arztpraxen wurden vor Jahrzehnten errichtet – oft ohne eine formelle Baugenehmigung als Arztpraxis. Das kann insbesondere beim Verkauf oder bei der Übernahme zu einem Problem werden.

  • Fehlende Baugenehmigung als Arztpraxis – Nutzung als Büro oder Wohnraum, aber nicht offiziell als Praxis.
  • Bestandsschutz oft nicht anwendbar – Nur gültig, wenn ursprünglich eine Praxis genehmigt wurde.
  • Risiko für Käufer/Übernehmer – Nachträgliche Genehmigung kann teuer und langwierig sein.

Relevante baurechtliche Vorschriften

  • Musterbauordnung (MBO): Arztpraxen gelten als „sonstige Anlagen für gesundheitliche Zwecke“.
  • Nutzungsänderungspflicht: Praxis in ehemaligen Büroflächen benötigt fast immer eine Genehmigung.
  • Erhöhte Brandschutzanforderungen: Fluchtwege, Rettungswege und Barrierefreiheit beachten.
  • Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: Arztpraxen müssen barrierefrei zugänglich sein.

Warum fehlen oft baurechtliche Genehmigungen?

  • Viele Praxisgründer dachten, eine gewerbliche Nutzung sei ausreichend.
  • Vermieter und Makler informierten nicht über baurechtliche Anforderungen.
  • Umbauten wurden ohne Genehmigung vorgenommen.

Wann wird das Problem entdeckt?

  • Beim Verkauf oder der Übernahme der Praxis.
  • Wenn die Bauaufsichtsbehörde eine nachträgliche Umnutzungsgenehmigung fordert.

Risiken bei fehlender baurechtlicher Genehmigung

  • Betriebsuntersagung durch die Behörde.
  • Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
  • Verkaufshindernis durch fehlende Genehmigung.

Lösungen: Was tun bei fehlender Baugenehmigung?

  1. Bestandsprüfung: Gibt es eine Baugenehmigung als Arztpraxis?
  2. Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde: Nachträgliche Genehmigung oder Duldung prüfen.
  3. Antrag auf Nutzungsänderung oder Bestandsschutzprüfung: Falls die Praxis schon lange besteht.
  4. Beratung durch Experten: Fachanwälte oder Bausachverständige hinzuziehen.

Fazit: Frühzeitige Klärung vermeidet Probleme

  • Praxisinhaber sollten prüfen, ob ihre Praxisräume genehmigt wurden.
  • Käufer sollten sich die Genehmigung vor Vertragsabschluss bestätigen lassen.

Weiterführende Artikel:

Haben Sie Fragen zur Praxisplanung oder möchten die Anforderungen an Ihre Praxisimmobilie prüfen lassen? Kontaktieren Sie mich für eine Beratung!

Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, können jedoch keine individuelle Beratung durch einen Architekten, Ingenieur oder eine juristische Fachkraft ersetzen. Für verbindliche Auskünfte und die Planung baurechtlicher Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder Fachplaner.