Flurbreiten, Bewegungsflächen und Platzbedarf in der Arztpraxis
Barrierefreiheit
DIN 18040-1 Flächen, Platzbedarf
Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen für die Personen (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe) bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Flächen, Platzbedarf nach DIN 18040-1 | Angaben: |
Für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung | ≥ 120 cm |
Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls | 150 cm x 150 cm |
Für übrige Nutzer z.B. auch für Nutzer mit Rollator | 120 cm x 120 cm |
Die Bewegungsflächen im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer | 180 cm x 180 cm |
Durchgangsbreiten und lichte Türbreiten für Rollstuhlfahrer | ≥ 90 cm |
In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen. Dazu gehören medizinische Einrichtungen wie Ärztehäuser und Arztpraxen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Konvention gefordert.
Flucht- und Rettungswege
Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Tabelle 1: Mindestbreite der Fluchtwege
Nr. | Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) | Lichte Breite (in m) |
1 | bis 5 | 0,875 m |
2 | bis 20 | 1,0 m |
3 | bis 200 | 1,20 m |
4 | bis 300 | 1,8 m |
5 | bis 400 | 2,4 m |
Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen.
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