Trennung von Patient-WC und Personal-WC in der Arztpraxis
In Arzt- und Zahnarztpraxen müssen für die Beschäftigten und die Patienten gesonderte Toiletten vorhanden sein.
Es ist darauf zu achten, dass die Toilettenräume ausreichend groß sind und entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in angemessener Zahl zur Verfügung stehen.
Hat der Toilettenraum mehr als eine Toilettenzelle oder ist ein unmittelbarer Zugang zum Toilettenraum aus einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch-, Umkleide- oder Erste-Hilfe-Raum möglich, so ist ein Vorraum erforderlich.
ASR4.1 Sanitärräume
Hinweis:
Zur Bestimmung der notwendigen Anzahl an Toiletten und Waschgelegenheiten helfen die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ weiter.
Grundlagen und Vorschriften:
Abkrz.: | Teil: | LINK´s: |
TRBA 250 | 4.2.2 | Toiletten |
ASR | A1.5/ 1,2 | Fußböden |
ASR | A3.6 | Lüftung |
ASR | A4.1 | Sanitärräume |
ASR | A4.1/ 5.3 | Abmessung Sanitärräume |
ASR | A4.2 | Pausen- und Bereitschaftsräume |
DIN 18040-1 | Barrierefreies Bauen |
(ASR) = Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
(TRBA 250) = Diese Technische Regel ist relevant für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in human- oder zahnmedizinischen sowie pflegerischen und pharmazeutischen Arbeitsbereichen. Sie konkretisiert die Bestimmungen der Biostoffverordnung für die Bereiche Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege.
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